UNAVAILABLE Electronic book Rechtsschutz im hellenistischen Ägypten

Rechtsschutz im hellenistischen Ägypten — Ebook

Author : Nadine Grotkamp
Publication : 2020-10-02
Language : Deutsch
Pages : 196
Publisher : C.h.beck
Collections : Münchener Beiträge zur Papyrusforschung und antiken Rechtsgeschichte
ISBN : 9791036555930
Categories : History / General, Law / General

Hellenismus ist nicht nur eine Epochenbezeichnung. Der Begriff wurde geprägt, um die wechselseitige Durchdringung von Orient und Okzident und die Verschmelzung der dominierenden griechischen Kultur mit anderen zu beschreiben. Anzeichen für eine lediglich oberflächliche Verbreitung der transformierten griechischen Kultur legen Vergleiche mit neuzeitlichen Kolonialgesellschaften nahe, auch wenn die hellenistischen Reiche kein Mutterland hatten. Die drei letzten vorchristlichen Jahrhunderte waren jedenfalls unstreitig von hoher Mobilität, intensiver Kulturbegegnung, von Symbiose und geistigem Austausch geprägt. Damals wurden die in der Polis entstandenen Ideen zu Herrschaft und Rechtsstaatlichkeit in großflächige Herrschaftsgebilde überführt und gingen später in die lateinische Literatur des römischen Imperiums und dann frühe christliche Gedankengebäude über. Die Frage, wie Konfliktlösung in einer dieser polyethnischen ostmediterranen Gesellschaft funktionierte, kann nur für Ägypten beantwortet werden, da allein hier in nennenswertem Umfang auch Alltagsschriftgut überliefert ist. Anhand der vielfältigen Rechtsschutzgesuche an unterschiedliche Autoritäten (Gerichte, Beamte, Vereinsvorstände) sowie anhand der wenigen Zeugnisse königlicher Regulierung der Rechtsschutzgewährung soll in dieser Untersuchung primär das Konfliktlösungsverhalten der griechischsprachigen Bevölkerungsschicht kartographiert werden, das sich durch die Vielfalt der Instanzen trotz grundlegender Untersuchungen zur Gerichtsorganisation (v.a. von Hans-Julius Wolff) noch immer unserem Verständnis entzieht. Um die bisherigen Ansätze zu überwinden, wird als Ausgangsthese angenommen, dass staatliche Eingriffe in die vorhandene Vielfalt der Konfliktlösungsinstanzen nur bei äußerem Zwang erfolgten und sie ansonsten der Selbstorganisation überlassen wurden.

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